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Der dRSK (Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar) umfasst in über 30 Rechtsgebieten Besprechungen zu wichtigen Entscheiden des BGer, BVGer, BStGer, EGMR und zu ausgewählten kantonalen Entscheiden.
Der dRSK umfasst Rechtsprechungskommentare von über 100 Spezialisten auf mehr als 30 Rechtsgebieten. Die Expertenkommentierungen durchlaufen ein internes Peer Review anhand einer renommierten Redaktion, welches einen hohen Qualitätsstandard gewährleistet.
Neben den Expertenkommentierungen, sind im dRSK Blog-Beiträge enthalten. Für die Inhalte dieser Beiträge zeichnen die Verfasser und Inhaber der Blogs verantwortlich. Diese Blogs finden regelmässig Eingang in den dRSK (Stand 2025):
Der dRSK wird separat und als Teil des Informations- und Rechercheportals Push-Service Entscheide angeboten. Die Besprechungen sind über einen Zitiervorschlag und Randziffern zitierfähig.
Hinweis: Kunden vom Push-Service Entscheide können sich kostenfrei mit den gewohnten Login-Daten beim dRSK anmelden.
Flyer dRSK zum download.
Neue Kommentare im dRSK:
| Ursula Uttinger, Online-Schuldnerpranger (A-3891/2025) |
| Veröffentlicht ein Inkassounternehmen im Internet Namen, Fotos, Adressdaten, Stimmaufnahmen sowie Hinweise auf Straf- und Zivilverfahren mutmasslicher Schuldnerinnen und Schuldner, um deren Aufenthaltsort zu ermitteln und Dritte vor ihnen zu warnen, so verletzt es die Grundsätze der Transparenz, der... |
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| Tabea Berger, Impfentscheid der KESB bei elterlicher Uneinigkeit (5A_649/2026) |
| Das Bundesgericht befasste sich erneut mit der Impfthematik und bestätigte, dass bei Uneinigkeit gemeinsam sorgeberechtigter Eltern über eine Impfung die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) anstelle der Eltern entscheidet. Dabei hat sie grundsätzlich den Impfempfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit... |
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| Gerhard Hauser, Entlassung BIT (A-9594/2025) |
| Ist jemand für die Arbeitsstelle untauglich geworden, lässt sich aus der Fürsorgepflicht der Arbeitgeberin kein Anspruch auf eine massgeschneiderte Stelle ableiten, auch wenn der Arbeitnehmer 38 Jahre in der Bundesverwaltung tätig war. |
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| Gerhard Hauser, Fristlose Entlassung LBA (A-7326/2025) |
| Wer als Angestellter des Bundes aktiv und exklusiv Offerten für eine Beschaffung des Arbeitgebers bei einer Gesellschaft einholt, für die er im Handelsregister eingetragen ist, verletzt die Treuepflicht schwer. Eine fristlose Entlassung ist gerechtfertigt und verhältnismässig, auch bei einem älteren,... |
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| Gerhard Hauser, Änderungskündigung (4A_162/2025) |
| Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden in einem arbeitsrechtlichen Streit abgewiesen. Die Arbeitgeberin argumentierte vor allem prozessual und der entlassene CEO scheiterte mit seinen Forderungen, möglichst die alten Vertragsbedingungen beizubehalten. |
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| Gerhard Hauser, Entlassung BABS (A-4331/2024) |
| Soll eine Mitarbeiterin des Bundes nach einer zweijährigen Arbeitsunfähigkeit wegen mangelnder Tauglichkeit entlassen werden, ist dies nur möglich, wenn die Untauglichkeit andauert. Kann sie fast gleichzeitig wieder in den Arbeitsprozess einsteigen, liegt kein sachlicher Kündigungsgrund vor. |
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| Gerhard Hauser, Ferienguthaben, Konkurrenzierende Tätigkeit (4A_552/2025) |
| Das Bundesgericht präzisiert, dass die Arbeitgeberin den Bezug der Ferien zu beweisen hat. Eine Schätzung gemäss Art. 42 Abs. 2 OR, wie sie in BGE 128 III 271 (E. 2a/bb) möglich war, setzt voraus, dass sich ein genauer Beweis als unmöglich oder unzumutbar erweist. Dies sei eine objektive Voraussetzung... |
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